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Allgemeine Frage · Frage GEN-012Thema: Grundrechte und Verfassung
Grundgesetz: Artikel 5: Meinungsfreiheit und Presse
Eine Partei im Deutschen Bundestag will die Pressefreiheit abschaffen. Ist das möglich?
- Ja, wenn mehr als die Hälfte der Abgeordneten im Bundestag dafür sind.
- Ja, aber dazu müssen zwei Drittel der Abgeordneten im Bundestag dafür sein.
- Nein, denn die Pressefreiheit ist ein Grundrecht. Sie kann nicht abgeschafft werden.
- Nein, denn nur der Bundesrat kann die Pressefreiheit abschaffen.
Die richtige Antwort ist: Nein, denn die Pressefreiheit ist ein Grundrecht. Sie kann nicht abgeschafft werden.
Erklärung (Deutsch)
Die Pressefreiheit ist ein Grundrecht im Grundgesetz. Grundrechte sind besonders geschützt und können nicht einfach abgeschafft werden, auch nicht mit einer Mehrheit im Bundestag.
Explanation (English)
Freedom of the press is a basic right in the Basic Law. Basic rights are specially protected and cannot simply be abolished, not even by a majority in the Bundestag.
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Quelle: Offizieller Fragenkatalog des BAMF, Stand 07.05.2025, Seite 5. Zuletzt geprüft: November 2026.