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Allgemeine Frage · Frage GEN-014Thema: Grundrechte und Verfassung
Grundgesetz: Artikel 5: Meinungsfreiheit und Presse
Meinungsfreiheit in Deutschland heißt, dass ich …
- Passanten auf der Straße beschimpfen darf.
- meine Meinung im Internet äußern kann.
- Nazi-, Hamas- oder Islamischer Staat-Symbole öffentlich tragen darf.
- meine Meinung nur dann äußern darf, solange ich der Regierung nicht widerspreche.
Die richtige Antwort ist: meine Meinung im Internet äußern kann.
Erklärung (Deutsch)
Meinungsfreiheit bedeutet zum Beispiel, dass ich meine Meinung im Internet sagen darf. Beleidigungen und verbotene Symbole sind aber nicht erlaubt.
Explanation (English)
Freedom of expression means, for example, that I can state my opinion on the internet. Insults and banned symbols are not allowed, however.
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Quelle: Offizieller Fragenkatalog des BAMF, Stand 07.05.2025, Seite 6. Zuletzt geprüft: November 2026.