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Allgemeine Frage · Frage GEN-015Thema: Grundrechte und Verfassung
Grundgesetz: Artikel 12: Berufsfreiheit
Was verbietet das deutsche Grundgesetz?
- Militärdienst
- Zwangsarbeit
- freie Berufswahl
- Arbeit im Ausland
Die richtige Antwort ist: Zwangsarbeit
Erklärung (Deutsch)
Das Grundgesetz verbietet Zwangsarbeit. Militärdienst, freie Berufswahl und Arbeit im Ausland sind nicht verboten.
Explanation (English)
The Basic Law forbids forced labour. Military service, free choice of occupation and working abroad are not forbidden.
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Quelle: Offizieller Fragenkatalog des BAMF, Stand 07.05.2025, Seite 6. Zuletzt geprüft: November 2026.