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Niederlassungserlaubnis: Voraussetzungen und der Test als Nachweis
Die Niederlassungserlaubnis ist der unbefristete Aufenthaltstitel in Deutschland: Du darfst ohne Zeitgrenze hier leben und arbeiten. Zu ihren Voraussetzungen gehört der Nachweis deiner Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung, und genau dafür zählt der Test, den du auf dieser Website üben kannst.
Was die Niederlassungserlaubnis ist
Die Niederlassungserlaubnis steht in § 9 des Aufenthaltsgesetzes. Sie ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Anders als die Aufenthaltserlaubnis musst du sie nicht immer wieder verlängern lassen. Sie ist aber keine Einbürgerung: Du bleibst Staatsangehörige oder Staatsangehöriger deines Herkunftslandes und bekommst keinen deutschen Pass. Zuständig für den Antrag ist deine Ausländerbehörde.
Die Voraussetzungen nach § 9 AufenthG
Im Regelfall musst du alle diese Punkte erfüllen (§ 9 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz):
- 5 Jahre Aufenthaltserlaubnis: Du besitzt seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis.
- Lebensunterhalt gesichert: Du kannst für dich und deine Familie selbst sorgen, ohne auf öffentliche Mittel angewiesen zu sein.
- 60 Monate Rentenbeiträge: Du hast mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt, oder du weist vergleichbare Leistungen einer Versicherung nach. Zeiten der Kinderbetreuung und häuslichen Pflege werden angerechnet.
- Keine Sicherheitsgründe gegen dich: Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dürfen der Erteilung nicht entgegenstehen.
- Arbeit erlaubt: Dir ist die Beschäftigung erlaubt, und du hast die sonstigen Erlaubnisse, die du für deine dauerhafte Arbeit brauchst.
- Deutsch auf B1: Du hast ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, das entspricht dem Niveau B1.
- Grundkenntnisse: Du hast Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland. Wie du sie nachweist, steht im nächsten Abschnitt.
- Ausreichender Wohnraum: Du hast genug Wohnraum für dich und die Familienangehörigen, die mit dir zusammenleben.
Das Gesetz kennt Ausnahmen, zum Beispiel wenn jemand die Sprach- oder Kenntnisvoraussetzungen wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht erfüllen kann. Ob ein Punkt in deinem Fall anders gilt, prüft deine Ausländerbehörde.
Der Test als Nachweis: Warum du hier richtig bist
Der letzte Wissenspunkt, die Grundkenntnisse, ist der Punkt, bei dem dir diese Website hilft. Das Gesetz sagt: Sprache und Grundkenntnisse sind nachgewiesen, wenn ein Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen wurde (§ 9 Abs. 2 Satz 2 Aufenthaltsgesetz). Wer keinen Integrationskurs gemacht hat, weist die Grundkenntnisse mit einem Zertifikat nach: dem Zertifikat über den bestandenen Test „Leben in Deutschland" oder über den bestandenen Einbürgerungstest.
Genau so verlangen es die Behörden in ihren Unterlagenlisten. Das Landesamt für Einwanderung Berlin führt für die Niederlassungserlaubnis das Zertifikat über den erfolgreich abgeschlossenen Test „Leben in Deutschland" und das Zertifikat über den Einbürgerungstest als Nachweise der Grundkenntnisse auf. Die Ausländerbehörde der Stadt Frankfurt am Main nennt den erfolgreich abgeschlossenen Einbürgerungstest (Test Leben in Deutschland) ausdrücklich als Voraussetzung. In Berlin gehören Sprachzertifikat und Testzertifikat fest zu den Unterlagen, die du bei deinem Antrag einreichst.
Und jetzt das Praktische: Es ist derselbe Test wie für die Einbürgerung. Gleicher offizieller Katalog mit 460 Fragen, gleicher Bogen mit 33 Fragen, gleiche 60 Minuten. Wer hier übt, bereitet sich also auf beide Ziele vor. Ein Tipp dazu: Ziele gleich auf 17 oder mehr richtige Antworten. Ab 17 Punkten zählt dasselbe Ergebnis auch für eine spätere Einbürgerung, mit 15 oder 16 Punkten gilt der Test nur für den Integrationskurs als bestanden. Alle Details zu diesem Unterschied stehen auf der Seite zum Test „Leben in Deutschland".
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Die Sprache gehört dazu: Deutsch auf B1
Neben dem Wissen brauchst du Deutsch auf Niveau B1. Der bekannteste Nachweis ist der Deutschtest für Zuwanderer (DTZ) am Ende des Integrationskurses, anerkannt sind aber auch andere B1-Zertifikate. Achtung für alle, die den DTZ noch vor sich haben: Seit dem 1. November 2026 gilt eine strengere Bewertung, bei der kein Prüfungsteil unter A2 liegen darf. Was sich geändert hat, erklärt die Seite zum Deutschtest für Zuwanderer und den neuen Regeln seit November 2026.
Für manche geht es schneller als in 5 Jahren
Der Fünfjahresweg ist der Regelfall, aber nicht der einzige. Zwei Beispiele aus dem Gesetz (§ 18c Aufenthaltsgesetz):
- Fachkräfte: Wer als Fachkraft arbeitet, kann die Niederlassungserlaubnis schon nach 3 Jahren mit einem Aufenthaltstitel zur Beschäftigung bekommen, mit mindestens 36 Monaten Rentenbeiträgen. Die übrigen Punkte wie Lebensunterhalt, Sprache und Grundkenntnisse bleiben nötig.
- Blaue Karte EU: Inhaberinnen und Inhaber einer Blauen Karte EU bekommen sie nach 27 Monaten Beschäftigung mit einfachen Deutschkenntnissen (A1). Mit ausreichenden Deutschkenntnissen (B1) verkürzt sich die Zeit auf 21 Monate.
Daneben gibt es eigene Regeln, zum Beispiel für Ehegatten von Deutschen und für anerkannte Flüchtlinge. Welche Regel für dich gilt, entscheidet deine Ausländerbehörde. An den beiden Nachweisen, die du hier vorbereiten kannst, ändert das nichts: Sprache auf B1 und der bestandene Test werden auf fast jedem Weg gebraucht.
So bereitest du deinen Testnachweis vor
- Schritt 1: Übe alle 460 Fragen im Lernmodus, bis du die meisten sicher beantworten kannst.
- Schritt 2: Lerne die 10 Fragen deines Bundeslandes, denn 3 deiner 33 Prüfungsfragen kommen von dort.
- Schritt 3: Prüfe dich in der Prüfungssimulation unter echten Bedingungen: 33 Fragen, 60 Minuten, Ziel 17 oder mehr.
- Schritt 4: Melde dich bei einer zugelassenen Prüfstelle an. Wie das läuft und warum Termine knapp sind, steht unter Termine & Testzentren.
- Schritt 5: Warte auf dein Zertifikat per Post und hebe es gut auf. Wie lange das dauert, erklärt die Seite Ergebnisse.
Häufige Fragen zur Niederlassungserlaubnis
Brauche ich für die Niederlassungserlaubnis den Einbürgerungstest?
Du brauchst Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (§ 9 Abs. 2 Nr. 8 Aufenthaltsgesetz). Nachgewiesen sind sie mit einem erfolgreich abgeschlossenen Integrationskurs oder mit dem Zertifikat über den bestandenen Test „Leben in Deutschland" beziehungsweise den Einbürgerungstest.
Reicht mein Zertifikat aus dem Integrationskurs?
Ja. Das Gesetz sagt ausdrücklich: Die Voraussetzungen zu Sprache und Grundkenntnissen sind nachgewiesen, wenn ein Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen wurde. Erfolgreich abgeschlossen heißt: Deutschtest für Zuwanderer mit dem Ergebnis B1 und der Test „Leben in Deutschland" bestanden.
Welches Deutschniveau brauche ich für die Niederlassungserlaubnis?
Du brauchst ausreichende Deutschkenntnisse, das entspricht dem Niveau B1. Nachweise sind zum Beispiel das DTZ-Ergebnis B1, das Zertifikat Integrationskurs oder ein anderes anerkanntes B1-Zertifikat. Für den DTZ gilt seit dem 1. November 2026 eine strengere Bewertung mit einer A2-Untergrenze in jedem Teil.
Wie lange gilt die Niederlassungserlaubnis?
Sie ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel: Dein Aufenthaltsrecht ist nicht befristet, und sie berechtigt dich zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Erteilt wird sie von deiner Ausländerbehörde, wenn alle Voraussetzungen des § 9 Aufenthaltsgesetz erfüllt sind.
Weiter geht es hier: Ablauf & Kosten des Einbürgerungstests · Deutschtest für Zuwanderer: neue Regeln seit November 2026 · Im Lernmodus üben.
Quelle: § 9 und § 18c Aufenthaltsgesetz (gesetze-im-internet.de); Angaben des BAMF und der Ausländerbehörden, unter anderem Landesamt für Einwanderung Berlin und Stadt Frankfurt am Main. Diese Seite ersetzt keine Beratung durch deine Ausländerbehörde. Zuletzt geprüft: November 2026.