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Deutschtest für Zuwanderer (DTZ): Neue Regeln seit 1. November 2026
Der Deutschtest für Zuwanderer ist die Sprachprüfung am Ende des Integrationskurses, und seit dem 1. November 2026 gilt für ihn eine strengere Bewertung: Für das Gesamtergebnis B1 darf kein Prüfungsteil mehr unter A2 liegen. Hier steht in einfachem Deutsch, was sich geändert hat, was gleich bleibt und was das für dich bedeutet.
Was sich am 1. November 2026 geändert hat
Der DTZ hat drei Prüfungsteile: Hören und Lesen in einem gemeinsamen Teil, dazu Schreiben und Sprechen. Bis zum 31. Oktober 2026 galt: Für das Gesamtergebnis B1 reichten Sprechen auf B1 und einer der beiden schriftlichen Teile auf B1. Der übrige Teil durfte sogar unter A2 liegen, weil die stärkeren Teile ihn ausgeglichen haben. Genau dieser Ausgleich ist jetzt gestrichen.
| Sprechen | B1, wie bisher |
|---|---|
| Hören und Lesen | B1 oder mindestens A2, je nachdem, wie dein Schreiben ausfällt |
| Schreiben | B1 oder mindestens A2, je nachdem, wie dein Hören und Lesen ausfällt |
| Neu seit 1. November 2026 | Kein Prüfungsteil darf unter A2 liegen. Ein Teil, den du leer lässt oder kaum bearbeitest, kann nicht mehr durch die anderen Teile ausgeglichen werden. |
Die Änderung steht in der Integrationskurstestverordnung (§ 10). Das Bundesinnenministerium hat sie am 13. Oktober 2026 erlassen, am 20. Oktober 2026 wurde sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2026 I Nr. 306), und seit dem 1. November 2026 gilt sie für alle DTZ-Prüfungen.
Warum die Regel geändert wurde
Das Bundesinnenministerium begründet die Änderung mit vermehrten Betrugsversuchen bei den Prüfungen. Nach den Berichten dazu sollen Teilnehmende Fragen und Antworten zu den Teilen Hören und Lesen vor der Prüfung gekauft und im Test benutzt haben. Dazu kam: Ein Prüfungsteil, der kaum bearbeitet wurde, hat ein B1-Ergebnis bisher nicht verhindert. Die neue Untergrenze soll sicherstellen, dass ein B1-Zertifikat Kenntnisse in allen drei Teilen zeigt: verstehen, schreiben und sprechen.
Was gleich geblieben ist
- Das Ziel bleibt B1: Das geforderte Niveau wurde nicht auf B2 erhöht. Für die Einbürgerung und die Niederlassungserlaubnis brauchst du weiterhin Deutsch auf B1.
- Alte Zertifikate bleiben gültig: Wer seinen DTZ vor dem 1. November 2026 bestanden hat, behält sein Ergebnis. Bundesinnenministerium und BAMF haben klargestellt, dass bereits ausgestellte Zertifikate weiter gelten.
- Nur der DTZ ist betroffen: Die Änderung gilt für den Deutschtest für Zuwanderer. Andere B1-Nachweise, zum Beispiel das Goethe-Zertifikat B1 oder telc Deutsch B1, ändern ihre Bewertung nicht.
- Der Wissenstest ändert sich nicht: Am Einbürgerungstest und am Test „Leben in Deutschland" ändert sich gar nichts: 33 Fragen, 60 Minuten, bestanden mit 17 Punkten für die Einbürgerung und mit 15 Punkten für den Integrationskurs.
Was das für dich bedeutet
Viele brauchen beide Prüfungen: den DTZ als Sprachnachweis und den Test „Leben in Deutschland" beziehungsweise Einbürgerungstest als Wissensnachweis, für die Einbürgerung genauso wie für die Niederlassungserlaubnis. Wenn dein DTZ nach dem 1. November 2026 ansteht, nimm jeden Prüfungsteil ernst: Übe auch das Schreiben, und lasse keinen Teil leer, selbst wenn er dir schwerfällt. Ein schwaches Ergebnis auf A2 ist jetzt viel mehr wert als ein leeres Blatt.
Ehrlich gesagt: Den DTZ kannst du auf dieser Website nicht üben, denn wir üben den Wissenstest. Den trainierst du hier vollständig: im Lernmodus mit allen 460 Fragen und in der Prüfungssimulation mit 33 Fragen in 60 Minuten. Wie Sprachnachweis und Wissensnachweis im Verfahren zusammenhängen, steht unter Ablauf & Kosten, und alles zum zweiten Teil der Abschlussprüfung steht auf der Seite zum Test „Leben in Deutschland".
Wo du dich zum DTZ anmeldest
Der DTZ ist die Abschlussprüfung des Sprachkurses im Integrationskurs. Die Anmeldung läuft deshalb über deinen Kursträger, also die Sprachschule, bei der du deinen Kurs besuchst. Du bist in keinem Kurs und brauchst den Test trotzdem? Kurse und Träger in deiner Nähe findest du über die Suche des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Dort steht auch, wie die Abschlussprüfung aus DTZ und Test „Leben in Deutschland" aufgebaut ist.
Zum BAMF: Integrationskurse und Abschlussprüfung
Häufige Fragen zum DTZ
Muss ich jetzt in allen drei Teilen B1 schaffen?
Nein. Sprechen muss auf B1 liegen. Von den beiden schriftlichen Teilen, also Hören und Lesen sowie Schreiben, muss einer auf B1 liegen und der andere mindestens auf A2. Neu ist nur die Untergrenze: Unter A2 darf seit dem 1. November 2026 kein Prüfungsteil mehr fallen.
Gilt die neue Regel auch für einen DTZ vor dem 1. November 2026?
Nein. Die neue Bewertung gilt für Prüfungen ab dem 1. November 2026. Bereits ausgestellte DTZ-Zertifikate bleiben gültig, das haben Bundesinnenministerium und BAMF klargestellt.
Ändert sich durch die neue Regel auch der Einbürgerungstest?
Nein. Am Einbürgerungstest und am Test „Leben in Deutschland" ändert sich nichts: Es bleiben 33 Fragen in 60 Minuten aus dem Katalog mit 460 Fragen, bestanden ab 17 Punkten für die Einbürgerung und ab 15 Punkten für den Integrationskurs.
Kann ich den DTZ auf dieser Website üben?
Nein. Diese Website übt den Wissenstest, nicht den Sprachtest. Für den DTZ gibt es offizielle Modelltests, zum Beispiel bei telc. Den Wissenstest übst du hier komplett: alle 460 Fragen im Lernmodus und die Prüfungssimulation mit Zeitlimit.
Warum wurde die Bewertung des DTZ überhaupt geändert?
Das Bundesinnenministerium nennt vermehrte Betrugsversuche als Grund: Fragen und Antworten zu Prüfungsteilen sollen vorab verkauft und im Test benutzt worden sein. Mit der A2-Untergrenze soll ein B1-Zertifikat wieder Kenntnisse in allen drei Teilen zeigen.
Weiter geht es mit dem Wissenstest: Jetzt im Lernmodus üben · Alles zum Test „Leben in Deutschland" · Niederlassungserlaubnis: Voraussetzungen und Testnachweis.
Quelle: Änderung der Integrationskurstestverordnung, Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 306; Angaben des Bundesministeriums des Innern und des BAMF, Teilnehmerzahlen DTZ 2025. Zuletzt geprüft: November 2026.