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Allgemeine Frage · Frage GEN-281Thema: Grundrechte und Verfassung
Grundgesetz: Artikel 3: Gleichheit vor dem Gesetz
Zwei Freunde wollen in ein öffentliches Schwimmbad in Deutschland. Beide haben eine dunkle Hautfarbe und werden deshalb nicht hineingelassen. Welches Recht wird in dieser Situation verletzt? Das Recht auf …
- Meinungsfreiheit
- Gleichbehandlung
- Versammlungsfreiheit
- Freizügigkeit
Die richtige Antwort ist: Gleichbehandlung
Erklärung (Deutsch)
Wer wegen dunkler Hautfarbe nicht ins Schwimmbad darf, wird ungleich behandelt. Hier wird das Recht auf Gleichbehandlung verletzt.
Explanation (English)
Anyone who is not allowed into a swimming pool because of dark skin colour is treated unequally. The right to equal treatment is violated here.
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Quelle: Offizieller Fragenkatalog des BAMF, Stand 07.05.2025, Seite 104. Zuletzt geprüft: November 2026.