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Allgemeine Frage · Frage GEN-108Thema: Wahlen und politisches System
Grundgesetz: Artikel 38: Wahlen zum Bundestag
Bei einer Bundestagswahl in Deutschland darf jede/jeder wählen, die/der …
- in der Bundesrepublik Deutschland wohnt und wählen möchte.
- Bürgerin/Bürger der Bundesrepublik Deutschland ist und mindestens 18 Jahre alt ist.
- seit mindestens 3 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland lebt.
- Bürgerin/Bürger der Bundesrepublik Deutschland ist und mindestens 21 Jahre alt ist.
Die richtige Antwort ist: Bürgerin/Bürger der Bundesrepublik Deutschland ist und mindestens 18 Jahre alt ist.
Erklärung (Deutsch)
Wählen darf, wer Bürgerin oder Bürger der Bundesrepublik Deutschland ist und mindestens 18 Jahre alt ist. Nur wohnen in Deutschland reicht nicht aus.
Explanation (English)
Anyone may vote who is a citizen of the Federal Republic of Germany and at least 18 years old. Simply living in Germany is not enough.
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Quelle: Offizieller Fragenkatalog des BAMF, Stand 07.05.2025, Seite 40. Zuletzt geprüft: November 2026.