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Allgemeine Frage · Frage GEN-108

Thema: Wahlen und politisches System

Grundgesetz: Artikel 38: Wahlen zum Bundestag

Bei einer Bundestagswahl in Deutschland darf jede/jeder wählen, die/der …

Die richtige Antwort ist: Bürgerin/Bürger der Bundesrepublik Deutschland ist und mindestens 18 Jahre alt ist.

Erklärung (Deutsch)

Wählen darf, wer Bürgerin oder Bürger der Bundesrepublik Deutschland ist und mindestens 18 Jahre alt ist. Nur wohnen in Deutschland reicht nicht aus.

Explanation (English)

Anyone may vote who is a citizen of the Federal Republic of Germany and at least 18 years old. Simply living in Germany is not enough.

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Quelle: Offizieller Fragenkatalog des BAMF, Stand 07.05.2025, Seite 40. Zuletzt geprüft: November 2026.