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Allgemeine Frage · Frage GEN-065

Thema: Wahlen und politisches System

Grundgesetz: Artikel 63: Wahl des Bundeskanzlers

Es gehört nicht zu den Aufgaben des Deutschen Bundestages, …

Die richtige Antwort ist: das Bundeskabinett zu bilden.

Erklärung (Deutsch)

Es gehört nicht zu den Aufgaben des Bundestages, das Bundeskabinett zu bilden. Das macht die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler, die oder den der Bundestag wählt.

Explanation (English)

Forming the federal cabinet is not a task of the Bundestag. The Chancellor does this, and the Bundestag elects the Chancellor.

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Quelle: Offizieller Fragenkatalog des BAMF, Stand 07.05.2025, Seite 24. Zuletzt geprüft: November 2026.