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Allgemeine Frage · Frage GEN-065Thema: Wahlen und politisches System
Grundgesetz: Artikel 63: Wahl des Bundeskanzlers
Es gehört nicht zu den Aufgaben des Deutschen Bundestages, …
- Gesetze zu entwerfen.
- die Bundesregierung zu kontrollieren.
- die Bundeskanzlerin/den Bundeskanzler zu wählen.
- das Bundeskabinett zu bilden.
Die richtige Antwort ist: das Bundeskabinett zu bilden.
Erklärung (Deutsch)
Es gehört nicht zu den Aufgaben des Bundestages, das Bundeskabinett zu bilden. Das macht die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler, die oder den der Bundestag wählt.
Explanation (English)
Forming the federal cabinet is not a task of the Bundestag. The Chancellor does this, and the Bundestag elects the Chancellor.
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Quelle: Offizieller Fragenkatalog des BAMF, Stand 07.05.2025, Seite 24. Zuletzt geprüft: November 2026.